Qualität

Wildbret aus NRWMit Sicherheit gute Qualität

Das Fach Wildbrethygiene ist längst ein fester Bestandteil der jagdlichen Ausbildung. So beobachten Jäger das Wild ganz genau und erkennen, wenn es krank ist. Dann darf es selbstverständlich nicht zur Weiterverarbeitung genutzt werden, genauso wenig wie Wild, das bei einem Verkehrsunfall getötet wurde.

In einem Umkreis von 100 Kilometern um den Erlegeort beziehungsweise den Wohnort des Jägers dürfen laut Gesetz Wild oder Wildfleisch nach dem Erlegen in der Menge der Tagesstrecke in Federkleid, Balg, der Decke oder in der Schwarte (sprich: im Ganzen) an Endverbraucher oder Einzelhandelsbetriebe abgegeben werden.

Dabei untersucht der Jäger das Wild selbst vor und nach dem Erlegen auf Veränderungen und stellt eine hygienische Behandlung des Wildbrets sicher. Alles Schwarzwild wird vom Kreisveterinäramt einer besonderen Untersuchung unterzogen. Will der Jäger dem Endverbraucher bereits zerlegtes Wild anbieten, greifen besondere EU-Vorgaben zur Lebensmittelhygiene.

Das Qualitätssiegel „Wild aus NRW“ bietet Käufern zudem eine zusätzliche Orientierungshilfe und erleichtert Jägern die Vermarktung. Denn Wildfleisch, das dieses Siegel trägt, stammt aus NRW und wurde von einer fachkundigen Person begutachtet, zerwirkt und weiterverarbeitet.

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